Die derzeit verhängten Absonderungs/Quarantänebescheide stellen einen Freiheitsentzug dar.
Bedarf dieser keiner richterlichen Verfügung, die eine Anhörung des Betroffenen voraussetzt?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, wieso werden dann keine richterlichen Verfügung eingeholt und wieso kommt es zu keiner Anhörung des Betroffenen.
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